TÜV Rheinland zertifiziert · Zertifikat-Nr. 4070728

KI im Unternehmen einsetzen — ohne rechtliches Risiko.

Ich bin geprüfter EU AI Act Officer (TÜV Rheinland) und begleite Unternehmer:innen in Österreich und Deutschland dabei, KI-Tools sicher, verständlich und regelkonform einzuführen.

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anerkannte Zertifizierungen

TÜV Rheinland & WKO

12 J.

im Familienbetrieb tätig

davon 7 Jahre als Unternehmer

AT / DE

Beratung österreich- & deutschlandweit

remote möglich

Nachweisbarkeit statt Behauptung

Zertifiziert. Geprüft. Dokumentiert.

PersCert TÜV — TÜV Rheinland Akademie

EU AI Act Officer

TÜV geprüft

Geprüfte Qualifikation zur Begleitung von Unternehmen bei der Einhaltung der EU-KI-Verordnung — von der Risikoeinstufung bis zur Dokumentation.

Zertifikat-Nr.
4070728
ID-Nummer
89358
Ausgestellt
28.07.2026, Berlin
Gültig bis
27.07.2029

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WIFI Steiermark — Wirtschaftskammer Österreich

KI-Führerschein

WIFI Zertifikat

Fundierte Ausbildung im praktischen und strategischen Einsatz von KI-Tools für den österreichischen Unternehmensalltag.

Ausstellende Stelle
WIFI Steiermark
Ausgestellt
23.04.2026
Status
Abgeschlossen

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Ablauf

So arbeiten wir zusammen.

Kein Fachchinesisch, keine Panikmache — ein klarer, dreistufiger Weg von der ersten Frage bis zum dokumentierten Nachweis. Vor Ort in Österreich oder remote in ganz Deutschland.

01

Analyse

Wo stehen Sie heute?

Wir schauen uns an, welche KI-Tools in Ihrem Unternehmen bereits im Einsatz sind und wo laut EU AI Act Handlungsbedarf besteht.

02

Umsetzung

KI, die wirklich hilft.

Praxisnahe Beratung und Schulung Ihres Teams — verständlich erklärt, sofort anwendbar, ohne Überforderung.

03

Nachweis

Sauber dokumentiert.

Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation Ihrer KI-Nutzung — abgesichert durch eine TÜV-geprüfte Qualifikation.

Alexander Baier, zertifizierter EU AI Act Officer
Alexander BaierAT
„KI wartet auf niemanden. Die einzige Frage: Sicherst du dir jetzt den Vorsprung — oder zahlst du später die Strafe?“
— Alexander Baier
  • #readyforAIAct
  • Ausdauersportler seit 13 Jahren

Über mich

Vom Tankstellenbetrieb zur KI-Beratung.

Unsere OMV-Tankstelle in der Seebachergasse/Elisabethstraße in Graz gibt es an diesem Standort seit 32 Jahren. Ich arbeite seit 12 Jahren dort und bin vor 7 Jahren als Unternehmer mit eingestiegen — Unternehmertum von Grund auf, mit allem, was dazu gehört: Verantwortung, Prozesse, Menschen.

Davor habe ich an der HTL Weiz eine fundierte IT-Ausbildung absolviert. Diese Kombination — jahrelange unternehmerische Praxis plus technisches Fundament — ist der Grund, warum ich KI nicht als Trend, sondern als Werkzeug verstehe. Mit der TÜV-Zertifizierung zum EU AI Act Officer und dem WKO KI-Führerschein bringe ich das nötige Fachwissen mit, um Unternehmen im gesamten deutschsprachigen Raum verlässlich zu begleiten — praxisnah, nachvollziehbar, auf einem geprüften Standard und wo gewünscht auch remote.

Kostenloser Download

EU AI Act Checkliste — 10 Schritte zur Konformität.

Eine kompakte Praxis-Checkliste als PDF: Sie führt Sie durch Rollen, Risikoklassen, Fristen und Nachweispflichten der KI-Verordnung — verständlich formuliert und direkt zum Abarbeiten. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, danach startet der Download.

  • Rollen- und Betroffenheitsprüfung nach VO (EU) 2024/1689
  • KI-Inventar und Risikoklassifizierung Schritt für Schritt
  • Pflichten zu KI-Kompetenz, Governance und Transparenz
  • Selbsteinschätzung mit 7 Kontrollfragen zum Ankreuzen

PDF · 4 Seiten · A4 · Stand 2026

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Fragen & Antworten

Einwände vor dem Erstgespräch klären.

Der EU AI Act wirft viele Fragen auf. Hier beantworte ich die wichtigsten — verständlich, ohne Fachjargon und direkt aus der Praxis.

Sobald Sie KI-Tools einsetzen oder einführen wollen, greift die EU-KI-Verordnung. Besonders bei Hochrisiko-KI-Systemen ist eine verantwortliche Person gefragt, die Risikoeinstufung, Dokumentation und Prozesse steuert. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, ob und in welchem Umfang Sie Unterstützung brauchen.

Der EU AI Act Officer begleitet Unternehmen bei der regelkonformen Einführung und Nutzung von KI. Das umfasst die Risikoeinstufung Ihrer KI-Systeme, die Erstellung der geforderten Dokumentation, die Schulung Ihres Teams und die laufende Überwachung der Vorgaben — praxisnah und ohne Fachchinesisch.

Als TÜV-geprüfter EU AI Act Officer (Zert.-Nr. 4070728) spreche ich die Sprache der Verordnung, nicht nur die Sprache der Technik. Das bedeutet: Sie bekommen keine allgemeine IT-Empfehlung, sondern eine auf den EU AI Act abgestimmte Beratung mit nachvollziehbarem Nachweis.

Wir besprechen in 30 Minuten, welche KI-Tools Sie bereits nutzen, wo rechtliche Unsicherheiten bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Sie erhalten eine erste Einschätzung ohne Verpflichtung und ein klares Bild, ob Handlungsbedarf besteht.

Das hängt von der Anzahl und dem Risikograd Ihrer KI-Systeme ab. Viele kleine und mittlere Unternehmen erreichen innerhalb weniger Wochen einen stabilen Grundzustand. Hochrisiko-Anwendungen benötigen mehr Zeit für Dokumentation, Tests und Prozesse. Ein realistischer Zeitplan ist Teil des Erstgesprächs.

Ich bin in Österreich und Deutschland tätig. Vor Ort in der Steiermark und Graz ist ebenso möglich wie remote für Unternehmen in ganz Österreich und Deutschland. Wichtig ist, dass die Beratung zu Ihrem Betrieb passt.

Grundsätzlich für alle Unternehmen, die KI einsetzen oder einführen wollen — besonders dort, wo Hochrisiko-KI-Systeme eine Rolle spielen, etwa in der Verwaltung, im Kundenservice, in der Personalwirtschaft oder bei automatisierter Entscheidungsfindung. Egal ob Handwerk, Industrie, Dienstleistung oder Einzelhandel.

Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist am 01.08.2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt: Seit 02.02.2025 sind verbotene KI-Praktiken untersagt und Unternehmen müssen für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen (Artikel 4). Seit 02.08.2025 gelten die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und die Governance-Regeln. Ab 02.08.2026 ist die Verordnung grundsätzlich vollständig anwendbar, für bestimmte Hochrisiko-Systeme nach Artikel 6 Absatz 1 gilt eine verlängerte Frist bis 02.08.2027.

Nein. Ich unterstütze Sie fachlich bei Einstufung, Dokumentation, Prozessen und Schulung nach dem EU AI Act. Eine rechtsverbindliche Beurteilung im Einzelfall bleibt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten — bei Bedarf arbeite ich mit Ihrer Rechtsberatung zusammen.

Noch offene Fragen? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir alles persönlich.

Erstgespräch buchen →

Bereit für den nächsten Schritt?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo Ihr Unternehmen beim Thema KI steht — und was der EU AI Act konkret für Sie bedeutet. Für Kund:innen in Österreich und Deutschland, vor Ort oder remote.