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EU AI Act ab 2. August 2026: Die dritte Welle ist jetzt voll durchgreifend
25. August 20265 Min. LesezeitAlexander Baier
Die dritte und wichtigste Stufe des EU AI Act ist am 2. August 2026 in Kraft getreten. Seitdem gelten die meisten Pflichten für Hochrisiko-Systeme und die Transparenzanforderungen für alle relevanten KI-Systeme — mit echten Durchsetzungsbefugnissen der Kommission und der nationalen Behörden.
Am 2. August 2026 trat die allgemeine Anwendbarkeit der Verordnung (EU) 2024/1689 in Kraft. Damit sind die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III und die Transparenzpflichten nach Artikel 50 nun vollständig durchsetzbar. Die EU-Kommission hat dazu am 20. Juli 2026 Leitlinien zu den Transparenzverpflichtungen veröffentlicht.
Was seit 2. August 2026 neu gilt
- Hochrisiko-Systeme nach Anhang III unterliegen jetzt den vollen Konformitätsanforderungen: Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht und Meldepflichten.
- Transparenzpflichten nach Artikel 50 sind für Chatbots, KI-generierte Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) und Deepfakes verbindlich.
- Die EU-Kommission kann als Durchsetzungsbehörde für GPAI-Modelle und verbotene Praktiken aktiv eingreifen.
- Nationale Marktüberwachungsbehörden können Anordnungen treffen, Produkte vom Markt nehmen und Sanktionen verhängen.
Was das für KMU in Österreich konkret bedeutet
- Wer KI in Personalauswahl, Bildungszugang, Kreditwürdigkeitsprüfung oder kritischer Infrastruktur einsetzt, muss jetzt nachweisbare Compliance vorweisen können.
- Chatbots und KI-generierte Inhalte müssen als solche eindeutig erkennbar sein — nicht nur im Kleingedruckten.
- Ein aktuelles KI-Inventar, eine Risikoeinstufung je Anwendungsfall und dokumentierte Schulungen sind jetzt die Mindestausstattung.
- Verträge mit KI-Anbietern sollten Rollen, Haftung und Dokumentationspflichten klären.
Was noch vor uns liegt
| Datum | Was kommt |
|---|---|
| 02.08.2026 | Allgemeine Anwendbarkeit: Hochrisiko-Systeme nach Anhang III und Transparenzpflichten (Art. 50) gelten |
| 02.08.2027 | Hochrisiko-Systeme als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte (Anhang I) |
| 02.08.2028 | Vollständige Anwendung des AI Act, inklusive Digital Omnibus-Anpassungen |
„Der 2. August 2026 ist kein weiterer Meilenstein mehr — er ist die Startlinie für echte Durchsetzung.“
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information zum Stand der Verordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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