Fristen

EU AI Act Fristen: Alle Termine im Überblick

20. Juli 20266 Min. LesezeitAlexander Baier

Der EU AI Act gilt nicht auf einen Schlag, sondern in Stufen. Wer die Termine kennt, kann Budget und Maßnahmen planen, statt später unter Druck zu reagieren.

Die Verordnung (EU) 2024/1689 — der EU AI Act — ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die Pflichten greifen aber gestaffelt über mehrere Jahre. Diese Übersicht zeigt, welche Anforderungen zu welchem Zeitpunkt schlagend werden.

Der Stufenplan im Überblick

DatumWas gilt
01.08.2024Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1689
02.02.2025Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) und die KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4) gelten
02.08.2025Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), Governance-Struktur, Sanktionsregime
02.08.2026Allgemeine Anwendbarkeit: Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, Transparenzpflichten (Art. 50)
02.08.2027Hochrisiko-Systeme als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte (Anhang I)

Was das praktisch für Unternehmen bedeutet

  • Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz sind seit Februar 2025 keine Zukunftsmusik mehr — sie gelten heute.
  • Wer KI in Personalauswahl, Kreditvergabe, Bildung oder kritischer Infrastruktur einsetzt, arbeitet mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Hochrisiko-Bereich nach Anhang III.
  • Die Vorbereitung auf August 2026 dauert erfahrungsgemäß Monate: Inventar, Risikoeinstufung, Dokumentation, Schulung, menschliche Aufsicht.
  • Auch reine Anwender (Betreiber) haben Pflichten — nicht nur Hersteller von KI-Systemen.

Empfohlene Reihenfolge

  • 1. KI-Inventar erstellen: Welche Tools sind im Einsatz, wer nutzt sie, wofür?
  • 2. Einstufung je System: verboten, hochriskant, transparenzpflichtig oder minimal.
  • 3. Lücken schließen: Dokumentation, Rollen, Freigabeprozesse, Protokollierung.
  • 4. Mitarbeitende schulen und die Schulung nachweisbar dokumentieren.
Fristen sind kein Risiko, solange man sie vor dem Kalender hat — und kein Trostpflaster, wenn sie vorbei sind.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information zum Stand der Verordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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