Fristen
EU AI Act Fristen: Alle Termine im Überblick
25. August 20266 Min. LesezeitAlexander Baier
Der EU AI Act gilt nicht auf einen Schlag, sondern in Stufen. Die wichtigste davon — die allgemeine Anwendbarkeit — ist seit dem 2. August 2026 in Kraft.
Die Verordnung (EU) 2024/1689 — der EU AI Act — ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die Pflichten greifen gestaffelt über mehrere Jahre. Diese Übersicht zeigt den aktuellen Stand und die noch ausstehenden Meilensteine.
Der Stufenplan im Überblick
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 01.08.2024 | Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1689 |
| 02.02.2025 | Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) und die KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4) gelten |
| 02.08.2025 | Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), Governance-Struktur, Sanktionsregime |
| 02.08.2026 | Allgemeine Anwendbarkeit: Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, Transparenzpflichten (Art. 50) — JETZT IN KRAFT |
| 02.08.2027 | Hochrisiko-Systeme als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte (Anhang I) |
| 02.08.2028 | Vollständige Anwendung des AI Act, inklusive Digital Omnibus-Anpassungen |
Was das praktisch für Unternehmen bedeutet
- Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz sind seit Februar 2025 in Kraft — sie gelten heute.
- Wer KI in Personalauswahl, Kreditvergabe, Bildung oder kritischer Infrastruktur einsetzt, arbeitet mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Hochrisiko-Bereich nach Anhang III.
- Die Vorbereitung auf August 2026 dauerte Monate: Inventar, Risikoeinstufung, Dokumentation, Schulung, menschliche Aufsicht. Wer das verschlafen hat, handelt jetzt unter Durchsetzungsdruck.
- Auch reine Anwender (Betreiber) haben Pflichten — nicht nur Hersteller von KI-Systemen.
Empfohlene Reihenfolge
- 1. KI-Inventar erstellen: Welche Tools sind im Einsatz, wer nutzt sie, wofür?
- 2. Einstufung je System: verboten, hochriskant, transparenzpflichtig oder minimal.
- 3. Lücken schließen: Dokumentation, Rollen, Freigabeprozesse, Protokollierung.
- 4. Mitarbeitende schulen und die Schulung nachweisbar dokumentieren.
„Fristen sind kein Risiko, solange man sie vor dem Kalender hat — und kein Trostpflaster, wenn sie vorbei sind.“
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information zum Stand der Verordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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