Fristen

EU AI Act Fristen: Alle Termine im Überblick

25. August 20266 Min. LesezeitAlexander Baier

Der EU AI Act gilt nicht auf einen Schlag, sondern in Stufen. Die wichtigste davon — die allgemeine Anwendbarkeit — ist seit dem 2. August 2026 in Kraft.

Die Verordnung (EU) 2024/1689 — der EU AI Act — ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die Pflichten greifen gestaffelt über mehrere Jahre. Diese Übersicht zeigt den aktuellen Stand und die noch ausstehenden Meilensteine.

Der Stufenplan im Überblick

DatumWas gilt
01.08.2024Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1689
02.02.2025Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) und die KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4) gelten
02.08.2025Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), Governance-Struktur, Sanktionsregime
02.08.2026Allgemeine Anwendbarkeit: Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, Transparenzpflichten (Art. 50) — JETZT IN KRAFT
02.08.2027Hochrisiko-Systeme als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte (Anhang I)
02.08.2028Vollständige Anwendung des AI Act, inklusive Digital Omnibus-Anpassungen

Was das praktisch für Unternehmen bedeutet

  • Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz sind seit Februar 2025 in Kraft — sie gelten heute.
  • Wer KI in Personalauswahl, Kreditvergabe, Bildung oder kritischer Infrastruktur einsetzt, arbeitet mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Hochrisiko-Bereich nach Anhang III.
  • Die Vorbereitung auf August 2026 dauerte Monate: Inventar, Risikoeinstufung, Dokumentation, Schulung, menschliche Aufsicht. Wer das verschlafen hat, handelt jetzt unter Durchsetzungsdruck.
  • Auch reine Anwender (Betreiber) haben Pflichten — nicht nur Hersteller von KI-Systemen.

Empfohlene Reihenfolge

  • 1. KI-Inventar erstellen: Welche Tools sind im Einsatz, wer nutzt sie, wofür?
  • 2. Einstufung je System: verboten, hochriskant, transparenzpflichtig oder minimal.
  • 3. Lücken schließen: Dokumentation, Rollen, Freigabeprozesse, Protokollierung.
  • 4. Mitarbeitende schulen und die Schulung nachweisbar dokumentieren.
„Fristen sind kein Risiko, solange man sie vor dem Kalender hat — und kein Trostpflaster, wenn sie vorbei sind.“

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information zum Stand der Verordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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