Leitfaden

KI-Kompetenz nach Artikel 4: die unterschätzte Pflicht

6. Juli 20265 Min. LesezeitAlexander Baier

Artikel 4 ist kurz formuliert und wird deshalb oft übersehen — er betrifft aber jedes Unternehmen, das KI einsetzt, unabhängig von Größe und Risikoklasse.

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass ihr Personal und alle Personen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Maßstab sind die technischen Kenntnisse, der Kontext des Einsatzes und die betroffenen Personengruppen.

Was „ausreichend“ konkret bedeutet

  • Grundverständnis: Wie funktionieren KI-Systeme, wo entstehen Fehler und Verzerrungen?
  • Rollengerechte Tiefe: Die Geschäftsführung braucht anderes Wissen als das Marketing oder die HR-Abteilung.
  • Handlungssicherheit: Welche Daten dürfen eingegeben werden, wann ist eine menschliche Prüfung Pflicht?
  • Nachweisbarkeit: Teilnehmerlisten, Inhalte, Datum und Auffrischungsrhythmus dokumentieren.

Ein pragmatischer Umsetzungsplan

  • Rollen definieren: Wer nutzt KI überhaupt und in welchen Prozessen?
  • Basis-Schulung für alle, Vertiefung für Power-User und Entscheider.
  • Interne KI-Richtlinie schriftlich festhalten und kommunizieren.
  • Jährliche Auffrischung einplanen — die Technologie und die Auslegung entwickeln sich weiter.
Eine Schulung, die nicht dokumentiert ist, hat im Prüffall nicht stattgefunden.

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