Compliance
Strafen und Bußgelder im EU AI Act
28. Juni 20264 Min. LesezeitAlexander Baier
Der Sanktionsrahmen des EU AI Act liegt über dem der DSGVO. Entscheidend ist aber weniger die Maximalhöhe als die Frage, ob ein Unternehmen seine Sorgfalt belegen kann.
Die drei Sanktionsstufen
| Verstoß | Rahmen |
|---|---|
| Verbotene KI-Praktiken (Art. 5) | bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Verstoß gegen sonstige Pflichten (z. B. Hochrisiko, Transparenz) | bis 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Falsche oder irreführende Angaben gegenüber Behörden | bis 7,5 Mio. EUR oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes |
Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag. Für KMU und Start-ups gilt umgekehrt der jeweils niedrigere Wert der genannten Beträge — die Verordnung berücksichtigt ausdrücklich die wirtschaftliche Tragfähigkeit.
Was Behörden im Ernstfall sehen wollen
- Ein aktuelles Inventar aller eingesetzten KI-Systeme.
- Eine nachvollziehbare Risikoeinstufung je Anwendungsfall.
- Dokumentierte Schulungen und eine interne KI-Richtlinie.
- Belegte menschliche Aufsicht bei sensiblen Entscheidungen.
Wer diese vier Punkte sauber vorlegen kann, verhandelt aus einer völlig anderen Position — auch wenn im Detail etwas fehlt.
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